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Löschung einer Grundschuld

 
oder „Die Arroganz der Macht“
Ich war Kunde bei der HypoVereinsbank (jetzt UniCredit Bank AG). Grundschuld 153.400.- €
Mein Darlehen ist am 31.8.2010 zurückbezahlt worden.
 
28.08.2010
Ich habe mich per Mail an meine Betreuerin der HypoVereinsbank Ansbach gewandt, mit der Bitte mir mitzuteilen, wie ich am kostengünstigsten meine Grundschuld löschen lassen kann. Da man immer wieder davon gehört hat, dass Banken Darlehen und Sicherheiten verkauft haben, wollte ich auf Nummer sicher gehen. Laut Grundbuchrechner http://www.grundbuch.de/grundbuchrechner-auswahl0.html sollte eine Beglaubigungsgebühr von 74,25 € anfallen. Dies hatte ich auch so in meiner Mail geschrieben.
Grundbuchrechner
Berechnungsergebnis bei 153.000.- €
für Löschung einer Grundschuld
+ Löschungs- o. Abtretungsgebühr
148,50
€ (Grundbuchamt)
+ Beglaubigungsgebühr
74,25
€ (Notar)
+ MwSt gesamt (Notar)
14,11
= Gesamtkosten brutto
236,86
28.08.2010
Mail nicht zustellbar, nun an die Zentrale geschickt
30.08.2010
Mail-Antwort von der Zentrale, dass sie mein Mail an die HypoVereinsbank Ansbach weitergeleitet haben.
30.08.2010
Mail-Antwort von der neuen Betreuerin der HypoVereinsbank Ansbach (bisherige Betreuerin ist nicht mehr bei der Bank, daher war erste Mail auch nicht zustellbar), sie ist jetzt für mich zuständig und hat mein Mail an den Immobilien-Betreuer nach München weitergeleitet.
30.8.2010
Weitere Mail-Info der neuen Betreuerin der HypoVereinsbank Ansbach:
Sehr geehrter Kunde. Der Immobilien-Betreuer aus München hat mir soeben folgendes mitgeteilt: Die Grundschuld-Löschungsbewilligung wird direkt von München an Sie versandt.
Anschließend können Sie mit diesem Schreiben zu einem Notar ihres Vertrauens gehen und somit die Löschung bestätigen. Bezüglich der Kosten können wir keine Aussage treffen.
16.10.2010
Mail an meine Betreuerin der HypoVereinsbank Ansbach:
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.8.2010.
Leider habe ich bis heute weder eine Nachricht, noch eine Löschungsbewilligung erhalten.
Bitte veranlassen Sie entsprechendes. Danke.
16.10.2010
Mail-Antwort von meiner Betreuerin der HypoVereinsbank Ansbach:
leider erreicht mich Ihre Email nicht persönlich. Ich bin bis zum 09. September nicht im Haus. Gerne stehen Ihnen während meiner Abwesenheit meine Kollegen … zur Verfügung.
16.10.2010
Mail an die zwei zuständigen Personen geschickt
18.10.2010
Lesebestätigung meiner Mail vom 16.10.2010 erhalten
20.10.2010
Heute habe ich nun ein Schreiben von DHL erhalten, dass eine Nachnahmesendung über 184,17 € bei der Post abholen kann/soll. Ich hatte zunächst gerätselt, was DHL von mir will, da ich nichts bestellt hatte. Und per Nachname schon gar nicht. Ich fragte Ehefrau und Tochter, ob sie etwas bestellt haben, da ich es mir nicht erklären konnte.
20.10.2010
Zusätzlich habe ich heute ein Schreiben vom 18.10.2010 von dem Immobilien-Service-Center erhalten, dass Sie einen Notar beauftragt haben, dessen Kosten ich zu tragen habe.
20.10.2010
Mail an meine Betreuerin der HypoVereinsbank Ansbach:
Ich habe darauf hingewiesen, dass ich eine Nachnamesendung von DHL erhalten habe und im Anschluss ein Schreiben vom Immobilien-Service-Center.
Dies kann ja wohl nur ein schlechter Scherz sein.
Ich hatte zunächst gerätselt, was DHL von mir will, da ich nichts bestellt hatte. Und per Nachname schon gar nicht.
Auf meine Anfrage vom 28.8.2010 hatte ich bis heute keine vernünftige Antwort erhalten.
Ich hoffe nicht, dass so eine Arbeitsweise für Sie normal sein kann.
Zumal die geforderte Löschungsbewilligung laut BGH-Urteil kostenlos von der Bank erstellt werden muss.
Laut Grundbuchrechner darf für die Beglaubigung durch den Notar eine Gebühr von ca. 75.- € (bei 150.000.- € Darlehen) erhoben werden.
Für was ich also 184,17 €bezahlen soll, ist mit ein Rätsel. Und dies auch ohne Rechnung um vor der Bezahlung prüfen zu können, für was ich bezahlen soll! Ich wurde weder von der Bank, noch vom Notar aufgeklärt!
Bankentgelte, die der Bundesgerichtshof (BGH) für unzulässig erklärt hat
Entgelt für die Ausfertigung einer Löschungsbewilligung bei Hypotheken und Grundschulden
Geldinstitute müssen per Gesetz die Löschung einer Hypothek oder Grundschuld bewilligen und dürfen dafür kein besonderes Entgelt vom Kunden verlangen. Die Bank darf auch nicht die Löschungsbewilligung im Darlehensvertragsformular als Hauptleistung ausweisen (Oberlandesgericht Köln Urteil vom 28.02.2001 – 13 U 95/00, rechtskräftig). Nur tatsächlich angefallene Sachkosten dürfen berechnet werden, z. B. die Gebühr für eine notarielle Beglaubigung. Doch Vorsicht: Nicht nur Notare, sondern auch Sparkassen können die Löschung eines Grundpfandrechtes wirksam beglaubigen. Verlangt die Sparkasse dafür eine "Stempelgebühr", ist das nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht zulässig, da dieser vorhersehbare Aufwand in den Zins einkalkuliert werden kann (Urteil vom 07.05.1991 – XI ZR 244/90).

Ich bitte nun um eine Stellungnahme von Ihnen als meine Ansprechpartnerin. Sollte etwas zu klären sein, bitte ich nicht um Weiterleitung, sondern dass Sie sich die entsprechenden Informationen einholen.
Ich war lange Jahre Kunde Ihres Hauses und bin meinen Verpflichtungen immer zuverlässig und pünktlich nachgekommen.
21.10.2010
Mail an Immobilienberater der HypoVereinsbank Ansbach:
Schilderung des Sachverhaltes, mit Bitte um Hilfe
22.10.2010
Mail-Antwort von Immobilienberater der HypoVereinsbank Ansbach:
Ich soll einen Brief schicken, den er an entsprechende Stellen weiterleiten wird
22.10.2010
Habe umgehend einen Brief geschrieben, den ich per Fax an die HypoVereinsbank Ansbach gefaxt habe.
09.11.2010
Mail an den Filialdirektor der HypoVereinsbank Ansbach:
Schilderung des Sachverhaltes, mit Bitte um Hilfe
Heute um 15.50 Uhr hat mich Mitarbeiter des Immobilien-Service-Centers angerufen und wollte mir mitteilen, dass die Löschungsbewilligung nicht bei mir ist, weil die Annahme verweigert wurde.
Von einem Schriftwechsel weiß er nichts.
Ich habe ihn gebeten, sich mit Immobilien Berater in Ansbach in Verbindung zu setzen.
Von Kundenbetreuerin aus Ansbach habe ich selbst auf mein Mail vom 20.10.2010 keinerlei Antwort erhalten.
Ohne Worte !!!
Fax hatte ich am 22.10.2010 um 15.41 an die 0981/9521-88 geschickt.
Vielleicht kümmert sich jetzt endlich jemand um diesen peinlichen Vorgang.
Neuer Standort gleiches Versprechen: Wir sind für Sie da!
Mit freundlichen Grüßen
 
11.11.2010
Telefonat und Mail-Antwort von Filialdirektor der HypoVereinsbank Ansbach:
wie telefonisch vereinbart nachfolgend die Zusammensetzung der rund 185,--€ Notarkosten.
Basis ist die Löschungserklärung für eine Buchgrundschuld über 153.400,--€.
 
- - GS-Löschung, Beglaubigung ca. 70,--€
- - Auswärtsgebühr w/Lokalität HVB ca. 30,--€
- - Abschriftsbeglaubigung ca. 10,--€
- - Haftungsgebühr ca. 40,--€
- - Schreibauslagen ca. 5,--€
 
GESAMT ca. 155,--€ zzgl. MwSt = rund 185,-- €
====================================================================
 
Es handelt sich ausschließlich um Notarkosten, also fremde Kosten, die wir momentan w/der Rücksendung der Löschungsunterlagen gegenüber dem Notariat verauslagt haben.
11.11.2010
Mail-Antwort an den Filialdirektor der HypoVereinsbank Ansbach:
Sehr geehrter Herr Direktor,
vielen Dank für die schnelle Bearbeitung des Vorganges.
Ich habe nochmals mit einem Notariat in Ansbach Kontakt aufgenommen. Auskunft:
Ein Notar hat den Vorgang so abzuwickeln und abzurechnen, wie es der Auftraggeber beantragt.
Die HypoVereinsbank hat den Notar in die Bank bestellt, somit fällt eine Auswärtsgebühr (ca. 30.- ) an.
Die HypoVereinsbank hat den Notar beauftragt, die Löschungsbewilligung an den Mandaten zu senden und nicht an die Bank zurückzugeben, somit fällt eine Versandgebühr (ca. 40.- €) an.
Da bei einer Großbank meist so 100 - 150 Vorgänge am Tag anfallen, sind dies ca. 7.000.- € bis 10.500.- € zzgl. MwSt. die zusätzlich "kassiert" werden.
Dieses "perverse" Treiben werde ich nicht unterstützen.
Ein Freund hat mir bestätigt, dass es bei ihm bei der HypoVereinsbank genau so gelaufen ist.
Ich hatte ja auch ursprünglich bei der HypoVereinsbank angefragt, wie ich den Vorgang am Kostengünstigsten abwickeln kann. "Nur wer böses denkt", kommt zu dem Schluss, dass es nicht verwunderlich ist, warum der Kunde vorab keine Informationen erhält, bzw. selbst die Hypothekenmitarbeiter sich "ahnungslos" geben. Wer will so eine "Abzockerei" schon erklären müssen. Falls sie es aber wirklich nicht wissen sollten, wäre es aber genau so erbärmlich, weil es nun mal zur täglichen Arbeit gehört.
Unter den vorliegenden Umständen werde ich daher auf die Löschung verzichten.
Bitte veranlassen Sie folgendes:
Zusendung einer Verzichtserklärung samt Löschungsbewilligung von der HypoVereinsbank (kostenlos) !
aus der WELTonline:
Bei der Finanzierung eines Immobilienkaufs lässt sich die Bank im Grundbuch eine Grundschuld eintragen. Damit sichert sie sich den Zugriff auf Haus oder Wohnung, sollte der Schuldner den Kredit einmal nicht mehr bedienen. Nach der Tilgung des Hypotheken-Darlehens lassen viele Eigentümer die Grundschuld löschen, um die Immobilie dann auch lastenfrei zu besitzen. "Dahinter steckt entweder der Irrtum, dass für ein lastenfreies Haus bei einem Verkauf ein höherer Preis erzielt werden kann", sagt Kai Oppel, Finanzierungsexperte beim Baugeldvermittler Hypothekendiscount. "Oder die Angst, dass die Bank durch die Grundschuld auch nach Rückzahlung des Kredits noch Zugriff auf die Immobilie haben könnte."
Beides ist jedoch nicht der Fall. Nach dem Gesetz (§ 1193, Abs. 1 BGB) kann die Bank eine Immobilie nur zwangsversteigern, wenn sie nachweist, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Zur Sicherheit sollten sich die Eigentümer jedoch von der Bank eine Verzichtserklärung samt Löschungsbewilligung ausstellen lassen, rät Experte Oppel. Damit bestätigt nämlich das Kreditinstitut, dass das Darlehen getilgt ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 244/90) darf die Bank dafür jedenfalls keine Gebühr erheben, betont Verbraucherschützer Tryba.
Alternativ bin ich nach wie vor bereit, die ca. 106.- € inkl. MwSt. für den Notar zu bezahlen (ohne Auswärts- und Versandgebühren).
Sollte meinem Wunsch nicht entsprochen werden (können), weise ich vorab schon darauf hin, dass ich die Arbeitsweise der HypoVereinsbank (die Gewerbebank in Ansbach z.B. geht zum Notar und bekommt die Löschungsbewilligungen auch wieder zurück) als Warnung für andere Kunden ins Internet stellen und in Suchmaschinen eintragen werde (Tip: geben Sie mal in Google "smart fortwo mhd Verbrauch" ein). Meine Seite wurde bereits über 1.200 mal gelesen und die von Kabel Deutschland bereits über 800 mal, obwohl die erst seit August 2010 online ist. Und das Internet vergisst nichts!
Von einer Vorstandsbeschwerde werde ich Abstand nehmen. Da ich nun weiss, welche Summen hier im Spiel sind, gehe ich davon aus, das der Vorstand hiervon Kenntnis hat, wenn nicht sogar die Abwicklung von "oben" so angeordnet wird. Wer kennt schon die Besitzverhältnisse und Geschäftsverbindungen eines Notares!
Mit freundlichen Grüßen
 
12.11.2010
Mail-Antwort von Filialdirektor der HypoVereinsbank Ansbach:
Sehr geehrter Kunde,
ich bedauere es, dass wir die Angelegenheit nicht zu einem für beide Seiten annehmbaren
Ergebnis bringen konnten.
Der gesamte Vorgang ist zwischenzeitlich an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet worden.
Eine entsprechende Stellungnahme werden Sie von dort in den nächsten Tagen erhalten.
 
Mit freundlichem Gruß
12.11.2010
Mail an Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken:
Schilderung des Sachverhaltes, mit der Bitte um Hilfe
26.11.2010
Schreiben von HypoVereinsbank München, Immobilien-Service-Center:
Rechnung über 185,79 €, mit Bitte zur Überweisung
26.11.2010
Schreiben von HypoVereinsbank München, Rechtsabteilung:
Mitteilung, dass auf Kulanz die Auswärtsgebühr von 30.- € plus Steuer = 35,70 € erlassen wird.
01.12.2010
Schreiben von HypoVereinsbank München, Immobilien-Service-Center:
Mitteilung, dass wie im Schreiben der Rechtsabteilung vom 26.11.2010 der Betrag von 150,09 € überwiesen werden soll (185,79 € - 35,70 €), bis zum 21.12.2010.
Sobald der Betrag bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen die Löschungserklärung zusenden.
06.12.2010
HypoVereinsbank hat einfach 185,79 € von meinem Konto rechtswidrig abgebucht, obwohl hierfür keine Einzugsermächtigung vorgelegen hat. Diese Lastschrift habe ich widerrufen.
27.12.2010
Schreiben von HypoVereinsbank Ansbach:
Mitteilung, dass 188,79 € noch offen und zu bezahlen sind.
05.01.2011
Schreiben vom Bundesverband Deutscher Banken, Kundenbeschwerdestelle, wegen Ombudsverfahren:
Stellungnahme der UniCredit Bank AG wegen der Beschwerde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank keinen Einfluss auf die Notargebühren hat.
Das dies nicht zutreffend ist, hatte ich in meiner Mail am 11.11.2010 an den Direktor der HypoVereinsbank Ansbach ausgeführt.
08.01.2011
Da ich mich nicht noch monatelang mit der Sache beschäftigen will, habe ich heute den angeforderten
Betrag von 150,09 € überwiesen und hoffe nun, dass ich die Löschungsbewilligung nun endlich erhalte.
18.01.2011
Schreiben von HypoVereinsbank Ansbach:
Mitteilung, dass 38,70 € noch offen und zu bezahlen sind.
Und ich dachte schon, dass dies nun die Löschungsbewilligung ist !
Es ist schon erstaunlich, wie sich meine „Kundenberater der HypoVereinsbank Ansbach“ für mich ins Zeug gelegt haben.
Es bleibt festzuhalten, dass „die linke Hand nicht weiss, was die rechte Hand macht“. Ich konnte leider auch kein Bemühen feststellen, sondern hatte den Eindruck, dass dieser Vorgang den Mitarbeitern „Kalt am A….“ vorbeigeht.
Vielen Dank auch!
Erstaunlich ist auch, das zunächst als Nachnahmesendung 184,17 € zu bezahlen waren, ohne, dass
man wusste wofür. Die Rechnung dann auf 185,79 € ausgestellt war. Zuletzt aber 188,79 € gefordert wurden!
Aber da es die Banken ja gewohnt sind mit Milliarden zu jonglieren, sind das ja keine Beträge, zumal sie ja der Kunde bezahlen darf!
Ich finde, hier zeigt sich die „Arroganz der Macht“!
Dies gibt es leider auch in anderen Bereichen.
Nachzulesen unter:
 
19.01.2011
Anruf bei HypoVereinsbank München, Immobilien-Service-Center:
Ich habe nun in München angerufen, was nun los ist. Die Dame konnte mir keine Auskunft geben, lässt mich aber zurückrufen.
Der Anruf kam dann auch. Angeblich wurde es nun ausgebucht und ich werde in den nächsten Tagen die Löschungsbewilligung erhalten.
Bin mal gespannt !
19.01.2011
Durch die Zahlung am 8.01.2010 wollte ich die Sache zu den Akten legen. Aber das Schreiben von gestern hat mich dann doch so geärgert, dass ich den Vorgang an die Öffentlichkeit bringe.
20.01.2011
Löschungsbewilligung von der HypoVereinsbank (jetzt UniCredit Bank AG) ist heute per Post eingetroffen. Ich habe einen örtlichen Notar angerufen, ob für Unterschriftbeglaubigung ein Termin nötig ist. Ich kann einfach vorbeikommen, ohne Termin. Mal sehen, was hier dann tatsächlich für Gebühren anfallen.
01.02.2011
Rechnung vom Notar aus Ansbach ist eingetroffen. 90,14 € inkl. Steuer. Wäre höher gewesen, wenn ich die Beglaubigung nicht selbst beim Grundbuchamt abgegeben hätte. Ein Bekannter hat für einen vergleichbaren Vorgang ca. 139.- € bezahlt, bei einer Summe von 102.000.- €. Er hatte die Beglaubigung aber nicht selbst weitergeleitet.
01.02.2011
Nach der Überweisung der Notarrechnung hatte ich erst festgestellt, dass 1,78 € Porto (inkl. Steuer) berechnet wurden. Da ich den Vorgang selbst zum Notar gebracht und sofort auch wieder mitgenommen hatte, konnte ich mir nicht recht erklären, wofür Porto sei. Ein Anruf hat zurm Vorschein gebracht, dass dies unberechtigt in Rechnung gestellt wurde.
Wer böses denkt, könnte zu dem Schluss kommen: "Klein Vieh macht auch Mist" !
05.02.2011
Heute kam bereits bereits Post vom Amtsgericht Ansbach mit der Löschungsbestätigung des Grundbuchamtes. Dies ging mal wirklich schnell. Nun warten wir mal, wie hoch diese Rechnung ausfällt.
17.2.2011
Rechnung über 148,50 € von der Landesjustizkasse Bamberg ist heute eingetroffen. Somit hat sich hier keine Abweichung zu den erwarteten Kosten ergeben.
Das war´s !
Eine Unterschriftsbeglaubigung bei z.B. der Gemeinde kostet 5.- €. Ist aber für eine Grunschuld-Löschung leider nicht zulässig. Dies wäre doch mal ein Ansatzpunkt für Verbraucherschützer !

 

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